Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Wörth am Rhein

Wörth am Rhein ist eine verbandsfreie Stadt mit 17.968 Einwohnern (Stand 31. Dezember 2017) im Landkreis Germersheim und im Südosten von Rheinland-Pfalz. Sie liegt gegenüber von Karlsruhe am linken Rheinufer
Bundesland
Landkreis
Einwohner
18.274 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
76744
Vorwahlen
07271, 07277, 06340
Adresse der Stadtverwaltung
Mozartstraße 2, 76744 Wörth am Rhein
Mozartstraße 2, 76744 Wörth am Rhein 76744 Rheinland-Pfalz DE
Website
Adressen:
Stadtverwaltung Wörth am Rhein
Rathausplatz 1
76744 Wörth am Rhein

Zulassungsstelle Wörth am Rhein
Schwarzwaldstraße 3
76744 Wörth am Rhein

Finanzamt Karlsruhe-Rastatt
Römerstraße 77
76437 Rastatt
Gemeinde Wörth am Rhein – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00 14:00 - 16:00
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?

Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:

  • Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
  • Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
  • Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.

Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.

Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?

Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:

  • GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
  • GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen

Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.